Rechtsprechung
BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 2 StPO; § 63 StGB; § 64 StGB.
Verfahrensrüge; Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunktes); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Schwere räuberische Erpressung - Schwerer Raub - Gesamtstrafenbildung - Unterbringung in einer Psychiatrie - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Arechnung der Untersuchungshaft - Verfahrensrüge - Anklageschrift - Eröffnungsbeschluss - Möglichkeit der ...
- Judicialis
StGB § 64; ; StGB § 63; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 2
Hinweis durch Beweisperson - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 271
- StV 2002, 589
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Die Aussagen des Sachverständigengutachtens, so wie sie in den Urteilsgründen wiedergegeben werden und wie sie sich das Landgericht danach zu eigen gemacht hat, belegen bei dem hier vorliegenden Zusammentreffen chronischen Rauschmittelmißbrauchs mit anderen psychischen Defekten nicht zweifelsfrei die Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 StGB; sie entsprechen auch nicht den Anforderungen an die gemäß BVerfGE 91, 1 f. näher darzulegende hinreichende konkrete Aussicht des Behandlungserfolges (§ 64 Abs. 2 StGB). - BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere …
Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Der neue Tatrichter wird insoweit, die Grundsätze zu beachten haben, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGHSt 44, 338 ff. und 369 ff. aufgestellt hat. - BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89
Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12).
- BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse
Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12). - BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93
Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine …
Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Der Umstand, daß in dem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten des Sachverständigen die Empfehlung ausgesprochen wurde, die Maßregel des § 64 StGB im Falle der Erfolglosigkeit in die des § 63 StGB umzuwandeln, dessen Voraussetzungen "zum derzeitigen Zeitpunkt allein deshalb nicht vorlägen, weil die Unterbringung gemäß § 64 als ein weniger in die Freiheit einschneidendes Mittel anzusehen sei", macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGHR StPO § 265 II Hinweispflicht 6; BGH NStZ 1985, 325); die Einführung nur durch eine Beweisperson reicht nicht aus (…vgl. Engelhardt in KK 4. Aufl. § 265 Rdn. 24 m. w. N.). - BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen …
Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12). - BGH, 20.08.1991 - 4 StR 392/91
Nachprüfung der Anordnung der Vorwegverurteilung einer Strafe - Änderung einer …
Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12).
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines …
Der Vielzahl der Entscheidungen lässt sich hingegen nicht entnehmen, ob die Anknüpfungstatsachen der Maßregelanordnung bereits in der Anklageschrift benannt waren und es deshalb allein auf die abweichende rechtliche Würdigung ankam (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88;… BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 8. Januar 1991 - 1 StR 683/90;… BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 3; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271; vom 8. April 2003 - 5 StR 140/03; vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, NStZ 2009, 227; vom 8. Januar 2009 - 4 StR 568/08, NStZ 2009, 468; vom 28. Januar 2010 - 5 StR 552/09, NStZ-RR 2010, 215). - BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20
Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage …
1 St 451/63">NJW 1964, 459; Beschlüsse vom 30. März 1988 - 3 StR 78/88, StV 1988, 329; vom 11. November 1993 - 4 StR 584/93, StV 1994, 232; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271; vom 1. August 2017 - 4 StR 178/17; LR-StPO/Stuckenberg, aaO, § 265 Rn. 46, 72; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 265 Rn. 20; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 ARs 14/19, NStZ-RR 2020, 25, 26; abweichend zur früheren Polizeiaufsicht BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 67 f.). - BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen); …
Der Hinweis wurde auch nicht dadurch entbehrlich, dass der zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten in der Hauptverhandlung gehörte Sachverständige die Anordnung der Maßregel ausdrücklich empfohlen hat; die Einführung allein durch eine Beweisperson reicht nicht aus (BGH, NStZ-RR 2002, 271; 2004, 297 f.).
- BGH, 28.01.2010 - 5 StR 552/09
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtlicher Hinweis: keine …
Dass die psychologische Sachverständige in ihrem Gutachten die Maßregel des § 63 StGB angesprochen hat und die Frage in der Hauptverhandlung erörtert wurde, macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (…vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6 m.N.; BGH NStZ-RR 2002, 271; StV 2003, 151; NStZ-RR 2008, 316; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08). - BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09
Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in …
Insbesondere waren die Ausführungen des Sachverständigen zu den materiellen Voraussetzungen der Maßregel nicht geeignet, dem Angeklagten eindeutig vor Augen zu führen, dass das Gericht auf eine solche Maßregel zu erkennen gedenkt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; 2004, 297; StV 2008, 344; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08). - BGH, 09.01.2013 - 1 StR 558/12
Hinweispflicht; Anordnung der Sicherheitsverwahrung (noch nicht erledigte …
Dies ersetzt jedoch den notwendigen Formalhinweis des Gerichts nicht (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 552/09, NStZ-RR 2010, 215 mwN, vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN, und vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271 mwN). - BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen …
Daß der psychiatrische Sachverständige in seinem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten abweichend von seinem schriftlichen Gutachten das Vorliegen einer Störung der Sexualpräferenz des Angeklagten bejaht hat, die als schwere andere seelische Abartigkeit einzuordnen sei und die wegen ihrer fortschreitenden und sich steigernden Tendenz und mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten weitere gleichgelagerte Taten erwarten lasse, macht einen solchen in der Regel - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmefällen abgesehen - vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung vorzunehmenden Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271;… BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6 m.w.N).